Sterbefasten im ethisch pflegerischen Kontext

Hallo zusammen,

heute möchte ich mit euch ein Thema teilen, dass ich im Rahmen meines Bachelor-Studiengangs behandelt habe und das mich nachdrücklich immer noch nicht loslässt. Ich teile euch hier die gekürzte Fassung meiner damaligen Hausarbeit und hoffe das Interesse der/des ein oder anderen zu wecken sowie gerne auf weitere Gedanken zu dem Thema.

Sterbefasten im ethisch pflegerischen Kontext

Anmerkung: Trotz des Bewusstseins, dass der Begriff wissenschaftlich umstritten ist, wird zur besseren Lesbarkeit in der vorliegenden Arbeit der Begriff „Sterbefasten“ verwendet.

1. Einleitung

Menschen nutzen seit jeher Essen und Trinken als Ausdruck ihrer sozialen Position. Nach Liscutin & Haak (2001) fungiert Essen und Trinken als tragendes Element sozialer, kultureller und/oder politischer Identität und kann genutzt werden, um zwischen Nationen, Religionen, Klassen, Minderheiten, Generationen, Geschlechterrollen etc. zu differenzieren (Eckart, 2020, S.70; Pinho-Reis, 2012, S. 24). Weiterhin ist Essen und Trinken heutzutage Ausdruck der Identifikation durch bestimmte individuelle Werte und kann für die Verbundenheit mit der eigenen Herkunft stehen (Schröder, 2016, S.130ff.).

Neben der Stärkung der sozialen und kulturellen Identität sowie der Gesunderhaltung von Körper und Geist durch die Nährstoffaufnahme beeinflusst Essen und Trinken auch die Lebensqualität (DNQP, 2017). Im pflegerischen Versorgungskontext kann sich die orale oder künstliche Aufnahme von Nahrung und Flüssigkeit als eine Form der Zuneigung und Fürsorge darstellen (de Oliveira, 2021, S. 49f.). Essen und Trinken ist gegenwärtig nicht mehr eindimensional im Kontext von satt sein zu betrachten, sondern hat sich vielmehr zu einem mehrdimensionalen Konstrukt gewandelt (Schröder, 2016, S.130ff.).

Die Wahrung und Förderung der Lebensqualität und Autonomie endet auch dann nicht, wenn sich ein Mensch im Sterben befindet (Batzler et al.,2022, S. 835; Schürmann, 2019, S. 44). Ein immer wiederkehrendes Phänomen in der Sterbephase ist das Verzichten auf Nahrung und Flüssigkeit und das damit verbundene ethische Dilemma bei professionell Pflegenden, Ärzten und den Angehörigen des sterbenden Menschen, den Wunsch/den Willen desjenigen zu akzeptieren und der Sorge, dass der sterbende Mensch verhungern könnte (Schürmann, 2019, S. 42). Während die Veränderung des Hunger- und Durstgefühls einen natürlichen Prozess darstellt, entscheiden sich schwerkranke Menschen immer wieder dazu, selbstbestimmt die Nahrungsaufnahme zu reduzieren bzw. einzustellen, um damit den Sterbeprozess herbeizuführen bzw. zu beschleunigen (Batzler et al.,2022, S. 830).

2. Hauptteil

2.1. Fallschilderung

Sie arbeiten als Pflegefachperson in einem Hospiz. Seit zwei Wochen lebt bei Ihnen Herr Walter. Grund für seine Aufnahme im Hospiz war die Bitte der Senioreneinrichtung, in der sich Herr Walter zuletzt befand. Aus dem Übernahmebogen wissen Sie, dass sich der Allgemeinzustand von Herrn Walter im letzten Monat, aufgrund eines fortschreitenden Bronchialkarzinoms, so rapide verschlechterte, dass eine adäquate Versorgung in der Senioreneinrichtung nicht mehr gewährleistet werden konnte.

Ihnen ist auch bekannt, dass Herr Walter während seines Aufenthaltes in der Senioreneinrichtung wiederholt in der onkologischen Abteilung des örtlichen Krankenhauses vorstellig wurde. Dort hatte man ihm mitgeteilt, dass der Tumor Metastasen in Knochen, Leber und Gehirn gebildet hat. Herr Walter wurde darüber aufgeklärt, dass keine Aussicht auf Heilung bestehen würde, die Therapie könnte nur die Lebenszeit minimal verlängern. Mit dem Einzug ins Hospiz entschied sich Herr Walter gegen eine Tumortherapie und das Behandlungsverfahren.

Seit seinem Einzug klagt Herr Walter über das andauernde Schwächegefühl mit dem erhöhten Bedürfnis nach Ruhe und Schlaf in Verbindung mit den chronischen Schmerzen in Brust und Knochen. Das Gefühl und die Schmerzen minderten nach eigener Aussage die Lebensqualität von Herrn Walter erheblich. Hinzukommen wiederkehrende nächtliche Fieberschübe in Kombination mit starkem Husten und Luftnot. Durch den reduzierten Allgemeinzustand ist die Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme stark reduziert, der Gewichtsverlust ist äußerlich sichtbar. Um die Lebensqualität von Herrn Walter zu verbessern und die Symptome besser kontrollieren zu können, haben Sie und Ihr Team bereits medikamentöse und nicht-medikamentöse Behandlungsmaßnahmen ergriffen.

Bereits beim Einzug haben Sie Herrn Baum, den fünf Jahre jüngeren Bruder von Herrn Walter, kennengelernt. Herr Baum ist die einzige Bezugsperson von Herrn Walter und auch für Herrn Baum war die Diagnose ein Schock – ist sein Bruder doch erst 67 Jahre alt. Aus der Sozialanamnese wissen Sie, dass sich die Geschwister schon immer sehr nahe standen. Durch Einzelgespräche mit Herrn Baum ist Ihnen bekannt, dass Herr Walter gegenüber seinem Bruder immer wieder den Wunsch geäußert hat, sterben zu wollen. Äußerungen seines Bruders wie ‚Wenn es einen Gott gibt, möge er mich endlich zu sich holen‘ belasten Herrn Baum sehr, ihn plagen Gewissensbisse nicht genug für seinen Bruder da zu sein. Der Wunsch endlich gehen zu dürfen, äußerte Herr Walter wiederholt auch gegenüber Ihnen und Ihren Kolleg*innen aus dem Behandlungsteam.

Eines Tages bittet Herr Walter Sie, eine Kollegin und den leitenden Arzt um ein Gespräch. Herr Baum ist ebenfalls bei dem Gespräch dabei. Herr Walter erzählt, dass er seit der Diagnosestellung die Rechtslage zum assistierten Suizid in Deutschland verfolgt hat. Ihm ist deshalb bewusst, dass weder das Behandlungsteam noch die Ärzte des Hospizes oder sein Bruder einen assistierten Suizid durchführen werden. Bei seinen Recherchen ist er damals auf die Möglichkeit des Sterbefastens aufmerksam geworden. Hierbei verzichtet der todkranke Patient freiwillig auf Essen und Trinken, um so den Sterbeprozess zu beschleunigen. Diesen Weg möchte er jetzt für sich einschlagen, um sein Leiden zu beenden.

In dem Gespräch machen Sie und der Arzt gegenüber Herrn Walter klar, dass seine Entscheidung vom gesamten Team respektiert werden würde, ihm jedoch bewusst sein muss, dass das Team die getroffene Entscheidung nicht aktiv unterstützen wird. Dennoch solle weiterhin die bestmögliche Symptomkontrolle erreicht und die Lebensqualität verbessert werden. Im weiteren Gespräch wird Herr Walter von Ihrer Kollegin darüber aufgeklärt, dass es im Verlauf des Sterbefastens zu deliranten Phasen kommen kann. In diesem Phasen kann der Patient nach der Gabe von Flüssigkeit verlangen. Das Team handele in solchen Phasen nach der S3-Leitline „Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung“ der AWMF und der medizin-ethischen Richtline „Umgang mit Sterben und Tod“ des SAMW, in welcher ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass Essen und Trinken nicht vorenthalten werden dürfen, wenn der Patient danach verlangt. Auch erklärt sie Herrn Walter, dass im Anschluss des Gespräches noch eine fachpsychiatrische Einschätzung durchgeführt werden müsse, welche die volle Geschäftsfähigkeit attestieren würde und bestätige, dass der Todeswunsch nicht aufgrund einer behandlungsbedürftige Depression geäußert werde.

Herr Walter stellte das Essen und Trinken zeitnah ein, nachdem ihm durch die fachpsychiatrische Einschätzung die volle Geschäftsfähigkeit attestierte wurde. Ihr gesamtes Team respektierte den Wunsch von Herrn Walter und dank Ihnen und Ihrem Team konnte die bestmögliche Symptomkontrolle gewährleistet werden.

Im Gegensatz zu Ihrem Team konnte Herr Baum den Wunsch seines Bruders jedoch nur sehr schwer akzeptieren. Er konnte die Beweggründe seines Bruders zwar nachvollziehen, der Gedanke, dass Herr Walter jetzt verhungern und verdursten solle und das Behandlungsteam dabei zusähe, war für ihn allerdings unerträglich. Seine Gefühle und Ansichten konnten auch durch weitere Beratungs- und Begleitungsgespräche nicht geändert werden. Immer wieder fordert Herr Baum Sie und Ihr Kollegium dazu auf seinem Bruder zu essen und zu trinken einzugeben, es sei schließlich die Aufgabe des Teams, sich um Herrn Walter zu kümmern. Einmal drohte Herr Baum auch mit einer Anzeige und einem Anwalt, sollte das Team seinen Aufforderungen nicht nachkommen. Um die Resilienz im Team zu fördern und stärken beschließen Sie gemeinsam mit dem leitenden Arzt eine Teamsupervision durchzuführen.

2.1.1. Begriffserklärungen

Zur besseren Übersicht wurde sich dafür entschieden, die Begriffserläuterungen in alphabetischer Reihenfolge aufzuführen.

Assistierter Suizid: Unter einem Suizid wird der Akt der vorsätzlichen Selbsttötung verstanden. Nach dem Bundesgerichtshof ist ein Suizid straffrei, solange er frei, eigenverantwortlich gewollt und verwirklicht ist. Rechtlich gesehen ist der ärztlich assistierte Suizid zuerst einmal eine Beihilfe zum Suizid und als solche in Deutschland straflos. Beihilfe zum Suizid leistet, wer einem anderen Menschen dabei verhilft, sich selbst zu töten. Der Sterbewillige muss dabei den Suizid selbst vollziehen (DGP, 2014, S. 7).

Delir (delirante Phasen): Das Wort Delir leitet sich aus dem lateinischen ab und bedeutet so viel wie „aus der Spur geraten“ (Maschke et al., 2020, S. 10). Es kann als „akute Hirninsuffizienz“ (Inouye et al., 2014, S. 2) oder ein Syndrom des akuten Hirnversagens bezeichnet werden (Thom et al., 2019, S. 785). Nach der ICD-10-Definition ist ein Delir ein ätiologisch unspezifisches, polymorphes, hirnorganisches Syndrom, das nicht allein durch eine Alkoholintoxikation oder psychotropen Substanzen verursacht wird (Maschke et al., 2020, S. 10). Akutes Auftreten von Einschränkungen in den Bereichen Aufmerksamkeit, Bewusstsein und Kognition, die im Laufe der Zeit schwanken, kennzeichnen ein Delir (Thom et al., 2019, S. 785; Maschke et al., 2020, S. 10).

Durstgefühl: Durst bzw. das Durstgefühl ist ein Existenzbedürfnis. Das Gehirn signalisiert Durst, wenn der Wasseranteil im Körper um ungefähr 0,5% sinkt. Ein Trockenheitsgefühl im Mund und Sprechstörungen treten bereits bei einem zehnprozentigen Flüssigkeitsverlust auf. Der gesunde Mensch nimmt bei Anzeichen des Durstgefühls Flüssigkeit zu sich (Schürmann, 2019, S.42). Ab dem 50. Lebensjahr nimmt das Durstgefühl physiologisch ab. Das Durstgefühl wird vermehrt durch den Zustand der Mundhöhle ausgelöst als durch das Absinken des Volumenzustandes (Schürmann, 2019, S. 42). Bei sterbenden Menschen sind Maßnahmen zur Linderung des Durstgefühls obligat (Radbruch et al., 2019, S. 10f.).

Todeswunsch: Der Begriff des Todeswunsches ist weit gefasst und kann als ein komplexes, breites Phänomen verstanden werden, das bei Patienten mit einer nicht-heilbaren und fortschreitenden Erkrankung auftreten und individuelle Ursachen, Ausprägungen und Konsequenzen haben kann. Der Todeswunsch kann neben der Akzeptanz des baldigen Todes ohne suizidalen Handlungsdruck auch das Hoffen auf einen baldigen Sterbeprozess bis hin zu einem Auswegplan und akuter Suizidalität umfassen (Pralong et al., 2020, S. 394). Verschiedene Faktoren wie physische Symptome, psychologischen Distress, existenzielles Leiden oder soziale Aspekte können den Todeswunsch beeinflussen (Pralong et al., 2020, S. 394f.).

2.1.2. FVET oder Sterbefasten – Eine Handlung, vielen Namen

Bereits aus der Antike sind Aufzeichnungen bekannt, die darüber berichten, dass Menschen den Zeitpunkt ihres Todes selbst bestimmten, in dem sie auf Essen und Trinken verzichteten. In den vergangenen Jahren wurde das Sterbefasten immer wieder als priorisierte Alternative zum assistierten Suizid dargestellt (Gärtner & Müller, 2018, S. 677) und rückte dadurch vermehrt in den Fokus von medizin-ethischen Debatten (Radbruch et al, 2019, S. 2). Derzeit blüht das nationale und internationale Interesse an dieser uralten Form des Sterbens wieder auf, was mit verschiedenen gesellschaftlichen und medizinischen Veränderungen erklärt werden kann, wie z.B. einer weltweit zunehmend alternden Bevölkerung, ausgefeilten aber selten nebenwirkungsarmen Therapieoptionen und als Folge auf das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (Birnbacher, 2015, S. 2; Gärtner & Jan, 2018, S. 677; Starke, 2020, S. 172). Trotz antiker Aufzeichnungen und geführten Debatten ist das Thema Sterbefasten wenig erforscht (Saladin et al., 2018, S. 1).

Sterbefasten kann definiert werden, als die Handlung einer kompetenten, handlungsfähigen Person durch einen selbstinitiierter Versuch, freiwillig und absichtlich, mit dem Essen und Trinken aufzuhören, um das Sterben im Kontext eines inakzeptablen Leidens zu beschleunigen (Bolt et al, 2015, S. 421; Radbruch et al., 2019, S. 4; Wax et al., 2018, S. 441). Die Entscheidung ist nur dann freiverantwortlich getroffen worden, wenn sie ohne äußeren Druck und im Wissen um die Tragweite der Entscheidung getätigt wurde (Birnbacher, 2015, S. 2). Dabei bezieht sich die Definition auf eine subjektive und holistische Perspektive und weniger auf die objektive und messbare Perspektive (Radbruch et al., 2019, S. 4). Die Definition umfasst nicht die Beendigung der Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr z.B. aus Gründen der Appetitlosigkeit oder dem fortschreiten einer neurodegenerativen Erkrankung (Bolt et al, 2015, S. 422; Radbruch et al, 2019, S. 4). Bisweilen wird das Sterbefasten als eigene Handlungskategorie betrachtet, da es Elemente des Suizids beinhaltet, jedoch anders abläuft als ein Suizid (Batzler et al., 2022, S. 833).

Betroffene, die sich für das Sterbefasten entscheiden, sind tendenziell 80 Jahre oder älter und leiden an einer unheilbaren (chronischen) Erkrankung (Pinho-Reis & Capelas, 2025, S. 5; Wax et al., 2018, S. 442). Der Entscheidung zum Sterbefasten geht immer voraus, dass die Betroffenen ihr Leben als unerträglich oder sinnlos empfinden. Sterbefasten ist mit dem Wunsch nach Kontrolle verbunden; ein gewisses Maß an Gestaltungsspielraum während des Sterbens soll behalten werden. Die Betroffenen möchten ein Fortschreiten ihrer verminderten Lebensqualität verhindern; möchten Entscheidungen über das Sterben und den Tod treffen, solange sie noch kognitiv und physisch dazu in der Lage sind. Oft besteht auch der Wunsch bzw. die Hoffnung durch das Sterbefasten zu Hause sterben zu können bzw. zu dürfen (Birnbacher, 2015, S. 1; Pinho-Reis & Capelas, 2025, S. 5; Quill et al., 2018, S. 1; Radbruch et al., 2019, S. 4; Starke, 2020, S. 171ff.; Wax et al., 2018, S. 442). Verzichten können die Betroffenen entweder nur auf Essen oder sowohl auf Essen als auch auf Trinken. Manche Betroffene versuchen jede Form von Flüssigkeitszufuhr zu vermeiden, während andere sich dafür entscheiden, geringe Trinkmengen zu sich zu nehmen, um z.B. Medikamente einzunehmen oder das Gefühl der Mundtrockenheit zu lindern (Radbruch et al., 2019, S. 10). Beim Entschluss zum Sterbefasten handelt es sich um eine rechtlich und medizinisch akzeptable Entscheidung, da jeder und jede das Recht besitzt, Nahrung, Flüssigkeit oder künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr abzulehnen. Der Entschluss ist ein Ausdruck von Selbstbestimmung und ist vom jeweiligen Behandlungsteam als Sterbewunsch wahrzunehmen und zu respektieren (Radbruch et al., 2019, S. 14).

In den ersten 24 Stunden nach Beginn verspüren die Betroffenen extremen Hunger und Durst. Das Hungergefühl verschwindet allerdings nach und nach, bei manchen Betroffenen tritt es erst gar nicht auf (Pope, 2011, S. 392; Wax et al., 2018, S. 441). Während des Verlaufs treten unter anderem starke Mundtrockenheit, Dysurie, Verwirrtheit bis Delir, Dyspnoe, Mündigkeit und allgemeine Schwäche, Schlafstörungen wie auch Xerostomie als weitere Symptome auf (Batzler et al., 2022, S. 834; Starke, 2020, S. 177; Wax et al., 2018, S. 441). Auch wenn in der Sterbephase das Hunger- und Durstgefühl abnimmt, persistiert das Durstempfinden bei den Betroffenen und wird als belastend wahrgenommen (Batzler et al., 2022, S. 834; SAMW, 2019, S. 27). Zur Linderung des Durstgefühls können neben nicht-medikamentösen Behandlungsmöglichkeiten, wie dem Reichen von Flüssigkeit oder dem Befeuchten von Mund und Lippen (Radbruch et al, 2019, S. 10f.) auch Benzodiazepine als Behandlungsmöglichkeit gegen Durstbeschwerden, Angst und Unruhe zum Einsatz kommen (Batzler et al., 2022, S. 834; Quill et al, 2018, S. 2).

Wurde sich für das Sterbefasten entschieden beträgt die verbleibende Lebensdauer, abhängig vom allgemeinen Gesundheitszustand, dem Fortschreiten der Erkrankung und der Einhaltung des Verzichts auf Flüssigkeitszufuhr, zwischen 10 bis 15 Tagen (Quill et al., 2018, S. 2; Wax et al., 2018, S. 442). Entscheiden sich Betroffene das Trinken fortzuführen, beträgt die Lebenserwartung zwischen vier und sechs Wochen. Wird sowohl auf Trinken als auch auf Essen verzichtet, beträgt die Lebenserwartung hingegen nur drei bis sieben Tage (Radbruch, 2019, S. 10). Umso disziplinierter und entschlossener die Betroffenen dem Durstgefühl und der Aufnahme von Flüssigkeit widerstehen können, umso schneller kann der Sterbeprozess abgeschlossen werden (Quill et al., 2018, S. 2; Wax et al., 2018, S. 442). Der Wunsch nach größtmöglicher Unabhängigkeit und ein starkes Unterstützungssystem wirken sich positiv auf die Beschleunigung des Sterbens aus (Wax et al., 2018, S. 442).

2.1.3. Sterbefasten im ethischen Kontext

Das freiwillige Handeln der kompetenten und handlungsfähigen Person, die nicht aufgrund von krankhaften Essstörungen oder psychiatrischen Grunderkrankungen in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt ist, ist wesentlich damit die Handlung als Sterbefasten bezeichnet werden kann (Radbruch et al., 2019, S. 3). Die Äußerung, dass das Sterbefasten aus freiem Willen heraus geschieht, sollte schriftlich festgehalten und vom Betroffenen schriftlich bestätigt werden (Batzler et al., 2022, S. 834). Sterbefasten ist eine Form der Lebensbeendigung, die grundsätzlich unabhängig von der ärztlich-medizinischen Hilfe selbst durchgeführt werden kann (Gärtner & Müller, 2018, S. 677; SAMW, 2019, S. 34; Wax et al., 2018, S. 441). Trotz der Tatsache, dass die mehrheitlich internationale Meinung den Standpunkt vertritt, dass Sterbefasten als eine eigene Handlungskategorie zu betrachten ist, bestehen bei Ärzten, Pflegenden und den Angehörigen nach wie vor moralische oder spirituelle Bedenken gegenüber dem Verfahren (Gärtner & Müller, 2018, S. 675; Quill et al., 2018, S. 3; Radbruch et al., 2019, S. 2; Wax et al., 2018, S. 441). Die uneinheitliche Begriffsverwendung in der wissenschaftlichen Literatur verstärkt die Bedenken zusätzlich.

Bei der Verwendung der Bezeichnung „Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit“ (engl. „Voluntary Refusal of Food and Fluids“) bleibt offen, ob sich die betroffene Person zuvor selbstständig ernähren konnte oder ob sie auf die technische oder pflegerische Unterstützung angewiesen war. Die Bezeichnung „Freiwilliger Verzicht auf Essen und Trinken“ (engl. „Voluntary Stopping of Eating and Drinking“) hingegen deuten auf eine Selbstständigkeit bei der Aufnahme von Nahrung und Flüssigkeit hin (Starke, 2020, S. 173). In diesem Zusammenhang tut sich bei der Versorgung von Pflegebedürftigen die Frage auf, ob sich das Anreichen von Nahrung und Flüssigkeit durch Pflegende als ein medizinisches Verfahren darstellt oder ob es sich um eine grundpflegerische Maßnahme handelt (Christenson, 2019, S. 190). Zwischen „voluntary refusal“ und „voluntary stopping“ ist ebenfalls zu differenzieren. „Voluntary stopping“ bedeutet wörtlich übersetzt „freiwilliges Verweigern“, „voluntary stopping“ bedeutet wörtlich übersetzt „freiwilliger Verzicht“. Diese Unterscheidung ist wichtig, da hierdurch der wichtigste Aspekt des Sterbefastens zum Tragen kommt – die freie Entscheidung einer Person auf den Verzicht von Essen und Trinken (Starke, 2020, S. 173). Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin vertritt, entsprechend dem § 823 BGB und § 223 StGB, den Standpunkt, dass trotz möglicher moralischer Bedenken, eine Behandlung ohne die Einwilligung den Straftatbestand der Körperverletzung erfüllt (Radbruch et al., 2019, S. 3). Der hier oft verwendete Begriff des Sterbefastens ist ebenfalls sehr umstritten. So bleibt zum einen offen, ob die Lesart Fasten im Sterben oder Fasten zum Sterben gemeint sein soll (Starke, 2020, S. 174), zum anderen verleiht das Wort Fasten dem Begriff einen quasi-religiösen Touch (Gärtner & Müller, 2018, S. 677).

Trotz der mehrheitlichen Meinung, dass Sterbefasten als eine eigene Handlungskategorie aufzufassen ist, besteht weiterhin die Frage, ob es sich nicht dennoch um eine suizidale Handlung handelt (Radbruch et al., 2019, S. 2). Birnbacher (2015) spricht hier von einem Suizid durch absichtliches Unterlassen (Birnbacher, 2015, S. 1). Drei Fragen werden bei der Kontroverse immer wieder gestellt. Die erste Frage lautet, ob Selbstmord immer falsch ist; die zweite Frage, ob das Sterbefasten tatsächlich freiwillig gewählt wird und die dritte Frage, ob Ärzte dazu verpflichtet sind, sich an der Versorgung von Betroffenen zu beteiligen, die sich für das Sterbefasten entschieden haben oder ob sie sogar verpflichtet sind, Patienten über diese Option zu informieren, auch wenn sie Selbstmord moralisch für falsch halten (Quill et al., 2018, S. 3).

In der westlichen Gesellschaft wird Suizid häufig mit psychischen Erkrankungen in Verbindung gebracht. Beschrieben wird der Suizid meist als impulsiver und irrationaler Akt der Selbstzerstörung (Wax et al., 2018, S. 444). Befürworter des Sterbefastens versuchen, das Sterbefasten möglichst klar vom Suizid abzugrenzen, damit keine negativen Assoziationen wie psychische Erkrankungen oder Irrationalität mit dem Sterbefasten in Verbindung gebracht werden (Birnbacher, 2015, S. 6). Bevor der Arzt und das Behandlungsteam eine Person bei ihrer Entscheidung zum Sterbefasten begleiten, müssen sie sich vergewissern, dass diese Person entscheidungsfähig ist. Unter diesen Umständen kann argumentiert werden, dass Selbstmord durchaus eine moralisch vernünftige und notwendige Handlung sein kann, wenn der Selbstmord die Person vor dem schützt, was sie selbst als größeren Schaden empfindet (Quill et al., 2018, S. 3). Argumentiert wird weiter, dass ein erwachsener Mensch die Entscheidung zum Sterbefasten auch wieder rückgängig machen kann (Quill et al., 2018, S. 3; Birnbacher, 2015, S. 3) und daher beim Versuch unterstützt werden sollte (Wax et al., 2018, S. 444). Der zum Tod führende Prozess ist beeinflussbarer für den Betroffenen als etwa ein Behandlungsabbruch oder ein aktiver Suizid (Birnbacher, 2015, S. 3; Batzler et al., 2022, S. 833). Voraussetzung ist weiterhin, dass der Betroffene in der Lage ist, die zuvor erhaltene Informationen zu den Vorteilen und Risiken verstehen und abschätzen zu können (Quill et al., 2018, S. 3). Die Befürworter sehen einen weiteren Vorteil darin, dass das Sterbefasten auch Personen offen steht, für die wegen entsprechender rechtlicher oder berufsrechtlicher Verbote, ein Suizid mit ärztlicher oder anderweitiger Unterstützung ansonsten nicht in Frage kommt (Birnbacher, 2015, S. 4). In vielen Ländern existiert keine Rechtsprechung zum Thema Sterbefasten, daher gibt es auch kein wirksames rechtliches Hindernis für die Verwirklichung (Andreade et al., 2017, S. 15). Dass es beim Sterbefasten zu physiologischen Vorgängen kommt, die häufig auch beim natürlichen Versterben auftreten, ist ein weiteres Argument, das zur Differenzierung zwischen Suizid und Sterbefasten beiträgt (Batzler et al., 2022, S. 833).

Die Gegner des Sterbefastens argumentieren, dass es sich bei der Begleitung der Betroffenen um eine Art Komplizenschaft beim Suizid handelt. Trotz der Tatsache, dass der Arzt nicht aktiv beim Sterbeprozess mitwirkt, wird argumentiert, dass Sterbefasten selbstverletzenden Handlungen ähnlich ist, die Ärzten ethisch vorgeschrieben sind zu verhindern (Wax et al., 2018, S. 444). Willentlich wird das Leben durch den Betroffenen beendet, was einem suizidalen Akt entspricht (Batzler et al., 2022, S. 833). Weiterhin sollte der Arzt alle Anstrengungen unternehmen, um zu verhindern, dass eine Person das Eintreten ihres eigenen Todes beschleunigt, da dies als moralisch falsch angesehen wird (Quill et al., 2018, S. 3).

Neben der Behandlung von Symptomen wie Schmerzen, spielen der Erhalt der Würde, der Komfort und die bestmögliche Lebensqualität am Lebensende bei der medizinisch-pflegerischen Versorgung eine elementare Rolle (Quill et al, 2018, S. 1). Die freiwillige Willensbekundung des Betroffenen das Sterbefasten durchführen zu wollen, kann Ärzte und Pflegende hinsichtlich ethischer und rechtlicher Bedenken entlasten (Wax et al., 2018, S. 441). Dennoch äußern Ärzte und Pflegende immer wieder Bedenken darüber, in welchem Maße sie zum Suizid des Betroffenen beigetragen haben oder ob sie von Angehörigen beschuldigt werden könnten, fahrlässig gehandelt zu haben. Fraglich bleibt für die Ärzte und Pflegenden auch immer wieder, ob sie dazu verpflichtet sind, das Sterbefasten als Suizid zu melden (Gärtner & Müller, 2018, S. 677; de Oliveira, 2021, S. 50).

Bei der Begleitung von Menschen, die das Sterbefasten durchführen, sind zwei wesentliche Punkte zu beachten. Als erstes sollte die kontinuierliche Betreuung des Betroffenen gesichert sein und zweitens sollte es akzeptiert werden, wenn einzelne Teammitglieder inkl. des Arztes sich aus ethischen oder moralischen Gründen nicht an der Begleitung des Sterbefastenden beteiligen wollen (Christenson, 2019, S. 191; Radbruch et al. 2019, S. 7; Wax et al., 2018, S. 445). Für manche Betroffene kommt das Sterbefasten nur dann in Frage, wenn sie die Zusicherung der professionellen Hilfe durch das Behandlungsteam erhalten haben. Die ärztliche und pflegerische Begleitung kann das Leiden für die Betroffenen und deren Angehörige erheblich verringern. Daher sollten sich die Entscheidungsträger ihrer Verantwortung bei einer Zu- bzw. Absage von Unterstützung bewusst sein, dass sie damit einen Einfluss auf den Handlungs- und Entscheidungsraum der Betroffenen haben und diesen womöglich stark einschränken (Starke, 2020, S. 177f.). In jedem Einzelfall ist eine sorgsame und kollegiale Teamkultur erforderlich (Gärtner & Müller, 2018, S. 675) und Angebote zu Teambesprechungen und Supervisionen sollten regelmäßig gemacht werden (Batzler et al., 2022, S. 834; Radbruch et al., 2019, S. 2).

3. Schluss

Bei der Suche nach einem geeigneten Thema für die Studienarbeit bin ich eher durch einen Zufall auf das Thema Sterbefasten gestoßen. Bereits nach einer kurzen inhaltlichen Auseinandersetzung war mein Interesse an dem Thema geweckt. Während der Ausarbeitung fiel es mir immer wieder schwer, einschätzen zu können, welche Informationen wirklich erwähnenswert sind und welche sich bereits wiederholen. Gründe hierfür sind einmal, dass es keine einheitliche Definition für die Handlung des Sterbefastens gibt, weshalb ich eine Zeit lang damit beschäftig gewesen war, zu versuchen, eine einheitliche Definition zu entwickeln, die alle Ansichten miteinschließt. Zum anderen erschien es mir so, dass sich dem Thema weniger philosophisch genährt wird, viel mehr liegt der Fokus auf der christlich-abendländischen Perspektive, die sich ganz klar gegen die selbstbestimmte Beendigung des Lebens ausspricht. Ich suchte also nach anderen Argumenten für oder gegen das Sterbefasten, außerhalb der religiösen Betrachtungsweise, jedoch erfolglos. Andere religiöse Perspektiven konnten bei der Literaturrecherche nicht gefunden werden. Dies mag auch damit zusammenhängen, dass die Forschung sich mit diesem Thema vergleichsweise erst kurz befasst, ist die herangezogene Literatur ist nicht älter als 10 Jahre. Vielleicht kann in weiteren 10 Jahren Forschung eine Einigung erzielt werden, wie das Sterbefasten einzuordnen ist.

Hier noch die verwendete Literatur:

Batzler, Y. N., Schallenburger, M., Schwartz, J., & Neukirchen, M. (2022). „Mir ist der Appetit vergangen “: Umgang mit Todeswünschen und freiwilligem Verzicht auf Essen und Trinken. Die Gynäkologie, 55(11), 830-836.

Bayrisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus. (2020). Lehrpläne und Ausbildungs-pläne für die Berufsfachschule für Pflege. Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann. Besondere Abschlüsse der Ausbildung zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin bzw. zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, zur Altenpflegerin bzw. zum Altenpfleger. 1. bis 3. Ausbildungsdrittel.

Belling, A. (2008). Mindmap/Mindmapping. In Drude, C., Zielke-Nadkarni, A. (Hrsg.), Unterrichtsmethoden in der Pflegeausbildung. Elsevier.

Belling, A. (2024). Mindmap/Mindmapping. In Drude, C. (Hrsg.), Methoden von A bis Z. Für Lehre und Praxis an Pflege- und Gesundheitsschulen. 2. Auflage. Elsevier.

Birnbacher, D. (2015). Ist Sterbefasten eine Form von Suizid. Ethik Med, 27(4), 315-324.

Bolt, E. E., Hagens, M., Willems, D., & Onwuteaka-Philipsen, B. D. (2015). Primary care patients hastening death by voluntarily stopping eating and drinking. The Annals of Family Medicine, 13(5), 421-428.

Christenson, J. (2019). An ethical discussion on voluntarily stopping eating and drinking by proxy decision maker or by advance directive. Journal of Hospice & Palliative Nursing, 21(3), 188-192.

de Oliveira, M. L., & Pinho-Reis, C. (2021). MORRER SEM COMER E BEBER: UM OLHAR SOBRE A CESSAÇÃO VOLUNTÁ-RIA DE ALIMENTAÇÃO E HIDRATAÇÃO NO FIM DE VIDA. Acta Portuguesa de Nutrição, 25, 48-53.

Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege. (2017). Expertenstandard. Ernährungsmanagement zur Sicherung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege.

Eckart, M. (2020). Essen als Kultur: Ein Bericht über ein interkulturelles DaF-Online-Projekt. Landeskunde an der Schnittstelle von Schule und Universität, 69.

Gärtner, J., & Müller, L. (2018). Ein Fall von «Sterbefasten» wirft Fragen auf. Schweizerische Ärztezeitung, 99(21), 675-677.

Inouye, S. K., Westendorp, R. G., & Saczynski, J. S. (2014). Delirium in elderly people. The lancet, 383(9920), 911-922.

Maschke, M. (2020). Delir und Verwirrtheitszustände inklusive Alkoholentzugsdelir. S1-Leitlinie. In Deutsche Gesellschaft für Neurologie (Hrsg.). Leitlinien für Diagnostik und Therapie in der Neurologie.

Pinho-Reis, C. (2012). Suporte Nutricional em Cuidados Paliativos. Revista Nutrícias, 15, 27-30.

Pope, T. M., & Anderson, L. E. (2011). Voluntarily stopping eating and drinking: A legal treatment option at the end of life. Widener L. Rev., 17, 363.

Pralong, A., Perrar, K. M., Kremeike, K., Rosendahl, C., & Voltz, R. (2020). Depression, Angst, Delir und Todeswunsch in der Palliativversorgung. Empfehlungen der S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patienten mit einer nichtheilbaren Krebserkrankung. Der Nervenarzt, 91(5).

Quill, T. E., Ganzini, L., Truog, R. D., & Pope, T. M. (2018). Voluntarily stopping eating and drinking among patients with serious advanced illness—clinical, ethical, and legal aspects. JAMA Internal Medicine, 178(1), 123-127.

Radbruch, L., Münch, U., Maier, B. O., Tolmein, O., Alt-Epping, B., Bausewein, C., … & Melching, H. (2019). Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin zum freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken. vol, 1, 1-15.

Saladin, N., Schnepp, W., & Fringer, A. (2018). Voluntary stopping of eating and drinking (VSED) as an unknown challenge in a long-term care institution: an embedded single case study. BMC nursing, 17, 1-14.

Schröder, T. (2016). Ernährungstrends im Kontext von Individualisierung und Identität. HiBiFo – Haushalt in Bildung und Forschung, 5(3), 23-24.

Schürmann, N. (2019). Der muss doch was essen… Schmerzmedizin, 35(5), 42-44.

Starke, P. (2020). Freiwilliger Verzicht auf Essen und Trinken–zur ethischen Lagebestimmung eines ambivalenten Begriffs. Ethik in der Medizin, 171-187.

Thom, R. P., Levy-Carrick, N. C., Bui, M., & Silbersweig, D. (2019). Delirium. American Journal of Psychiatry, 176(10), 785-793.

Wax, J. W., An, A. W., Kosier, N., & Quill, T. E. (2018). Voluntary stopping eating and drinking. Journal of the American Geriatrics Society, 66(3), 441-445.

Welk, M. (2008). Fallarbeit. In Drude, C., Zielke-Nadkarni, A. (Hrsg.), Unterrichtsmethoden in der Pflegeausbildung. Elsevier.

Wieser, M. (2024). Fallarbeit. In Drude, C. (Hrsg.), Methoden von A bis Z. Für Lehre und Praxis an Pflege- und Gesundheitsschulen. 2. Auflage. Elsevier.