Auf dem Deutschen Pflegetag sind wir als Übergabe auf der Bühne!
Wir werden die Gelegenheit haben, Fragen an eine Expertin aus der Pflegepolitik zu stellen - diese Möglichkeit möchten wir gerne nutzen um eure Fragen zum Pflegekompetenzgesetz und zum Pflegefachassistenzgesetz zu stellen!
Also Haut in die Tasten und kommentiert hier eure Fragen!
PS: Wer sich bezogen auf das Pflegekompetenzgesetz gut vorbereiten will, darf sich auf das nächste PflegeUpdate am 05.10.2024 freuen!
Hey @Max, hier ein paar Fragen, die man eventuell einbauen könnte?!
Welche konkreten Auswirkungen hat die Erweiterung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen auf die tägliche Arbeit von Pflegefachpersonen und Ärzt:innen?
Wie wird sichergestellt, dass die im Gesetz vorgesehene stärkere Beteiligung der Pflegeberufe an Entscheidungsprozessen auch tatsächlich umgesetzt wird? In wieweit wird es Anpassungen der Vorbehaltsaufgaben geben?
Man könnte befürchten, dass die neuen Aufgaben die Pflegefachpersonen überfordern könnten. Wie stehen Sie zu dieser Kritik und welche Maßnahmen sind geplant, um eine Überforderung zu verhindern?
Mal eben fix ausm Ärmel geschossen. Gibt sicher bessere Fragen, bin gespannt, was noch kommt!
Einige Knackpunkte für unsere Professionsentwicklung liegen wohl in § 73d PKG vergraben. Irgendwo hatte Martina Hasseler mal was dazu geschrieben.
Es geht da halt um die Formulierungen im Detail, die dann Kompetenzen bestimmen, ziemlicher DeepDive… bis zum Dt. Pflegetag ist ja noch etwas Zeit zum Einarbeiten.
Vermutlich geht es darum, dass Ärzt:innen dann Pflegende anstellen können und die dann deren Aufgaben delegieren können. Ich werd dazu mal was suchen, is aber auf den ersten Blick das, was ich dahinter verborgen sehe.
Gute Möglichkeit hier Fragen zu stellen. Vielen Dank für die Möglichkeit!
Ich frage mich, inwiefern die vorbehaltenen Aufgaben aktuell eine Veränderung des Leistungsrechtes bzw. von Leistungskatalogen bei GKV und Pflegeversicherungen beeinflussen? Gibt es dort aktuell Entwicklungen? Wer arbeitet ggf. an der Erweiterung und Festigung solcher Leistungen mit?
Eine weitere Frage könnte sein: Wer finanziert die zusätzlichen Taschentücher, die Ärzte wegen Kompetenzerweiterungen der Pflege weinend verbrauchen?
Die Quelle stammt aus eurem Toot - Danke! … und sie trifft bei mir einen Nerv: denn so unsinnig ich persönlich die Ressentiments der Ärzte ggü Pflege finde, so sehr weiß ich, dass es durchaus Pflegende gibt, die Anlass zu Vorbehalten geben.
Auf Deutsch: Wir Pflegende tragen Mitschuld an Skepsis der Ärzte, weil (viele) Einzelne sich nicht professionell genug beweisen.
Resultierende Frage: Wie motivieren wir uns zu mehr Professionalität, insbesondere in der Langzeitpflege?
Mega wichtige Gedanken, haben die Frage mit aufgenommen, danke!
Ich finde ohnehin, dass das Gesetz auch den falschen Titel trägt. Als ob man Kompetenzen per Gesetz beschließen kann: Kompetenzen erwirbt man und hat sie dann. Die bekommt man ja nicht durch ein Gesetz, sondern durch Bildung.
Demnach müsste es Pflegeaufgabengesetz heißen, weil der Aufgabenkreis ist ja per Gesetz geregelt und nicht, wer da draußen was kann. Allein das ist schon irgendwie lächerlich zu glauben, man können jetz einfach per Gesetz Kompetenzen verleihen und damit meine, der Pflege was richtig krass Gutes zu tun.
Hi,
ich hätte mir auch gewünscht, dass das was Pflege aktuell schon tut und nicht darf in Angriff genommen wird. Was ich damit meine: Wir geben ja oft Medis ohne Anordnungen wie z.B. Laxantien oder auch mal ne Stero oder ändern eigenständig die Applikationsform. Nichts großes möchte man meinen, aber nicht gesetzlich vorgesehen. Als ich zum ersten mal von dem neuen Pflegekompetenzgesetz gelesen hatte bei Bibliomed Pflege, hatte ich den Eindruck, dass Lauterbach auch dieses Dilemma erkannt hätte und uns dahingehen helfen möchte, aber jetzt höre ich davon nichts mehr. Ich würde mir das sehr wünschen, weil das einerseits die Sichtbarkeit erhöhen würde was wir täglich tun und noch viel wichtiger meine Arbeit auch rechtlich absichern würde. Weil ich traue mir zwar zu solche Entscheidungen zu treffen aber was ist wenn der Pat. doch unvorhergesehen allgergisch reagiert? Und was ich mir zustätzlich wünschen würde ist eine Informationspflicht seitens der Ärzte an uns.
Also zusammengefasst lauten meine Fragen: 1. Wird auch in das Gesetz die Aufgaben vorwiegend die Mediaktion betreffend mit aufgenommen die jeder Pfleger im Durchschnitt jetzt schon tätigt? Wie z.B. Applikationsänderungen oder Abführende Maßnahmen? Und wenn nicht welche Lösung wird dann langfristig angestrebt um dem Patienten die Versorgung zukommen zu lassen die er benötigt ohne einzelne Professionen vor rechtliche Dilemmata zu stellen?
2. Kommt eine Informationspflicht von seitens der Ärzte an uns bezüglich gesundheitlichen Aspekten des Patienten, so dass eine sichere Pflege möglich ist?
Korrigiert mich gerne wenn ich irgendeinem Fehler unterliege und somit eine Frage keine Berechtigung hat oder einer falschen Grundannahme unterliegt. Ich habe keinen pflegewissenschaftlichen Hintergrund und beziehe mich zum Teil auch auf rechtliches Wissen aus meiner Ausbildung. Leider muss ich immer öfter feststellen, dass einiges was ich in meiner Ausbildung gelernt habe nicht korrekt ist. Z.B. weil die Informationen veraltet sind. Vieles versuche ich deshalb nachzuprüfen.
@Chris: Nur meine Gedanken, unabhängig vom Pflegetag:
zu 1.: So wie Du es vermutlich meinst, wird es noch nicht kommen, zumindest nicht für allgemeine Pflegefachpersonen. Für APN werden einzelne Medikamentengruppen in Abhängigkeit vom Tätigkeitsfeld diskutiert. Also bspw. darf eine Kardio-APN Blutdruckmedikamente oder Diabetes-APN Insulin usf.
Mein letzter Stand dazu: Es bleibt spannend.
zu 2.: Das sollte doch eigentlich schon so sein! Wenn ich als Altenpfleger eine neue Bewohnerin im Pflegeheim aufnehme, lese ich nicht nur die Dokumente, sondern telefoniere und/oder nehme an der ersten Hausarztvisite teil. Also theoretisch.